Geschäftsbriefe

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Claudia Hovermann

Claudia Hovermann ist eine der gefragtesten Sekretärinnen-Trainerinnen Deutschlands und schult jedes Jahr viele Sekretärinnen und Assistentinnen. Die Korrespondenz ist eines Ihrer Spezialthemen.


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Das sagen Leserinnen:

„Sehr gut geschrieben, sagt mein Chef.“

Der „SekretärinnenBriefeManager“ ist wirklich genial! Er hat mir schon viel Zeit und Nerven gespart. Für jedes erdenkliche Thema gibt es fertig formulierte Vorlagen in verschiedenen Brief-Stilen. Je nach Bedarf noch ein wenig anpassen, fertig.

Und die zusätzlichen Informationen und Tipps zu den einzelnen Themen sind ebenfalls super. Besonders bei so heiklen Schreiben wie Kondolenzbriefen, Bewerbungsabsagen und Genesungswünschen fehlen mir jetzt nie mehr die Worte.

Erst kürzlich meinte mein Chef „Sehr gut geschrieben“ zu einem meiner Briefe. Und als er fragte, ob man das auch wirklich so schreibt, konnte ich ganz gelassen auf den „SekretärinnenBriefeManager“ verweisen.

Claudia M. aus Rosenheim


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Der SekretärinnenBriefeManager

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Das sagen Leserinnen:

„Wenn du mal nicht weiterweißt, kannst du hier nachschlagen oder die Hotline anrufen.“
Inga B., Hamburg

„Kein langes Suchen im Internet! Wenn einem mal die Worte fehlen, man sich nicht mehr sicher ist, wie etwas geschrieben wird, oder man sucht einfach nur eine Idee, greift man einfach zum SekretärinnenBriefeManager“.
Anna L., Marl

„Zu jeder Situation die besten Briefe. Schnelle Hilfe auch in Notsituationen!“
Patricia S., Chemnitz

„Flotte, zeitgemäße Formulierungen, die sich von ‚normaler‘ Korrespondenz abheben.“
Lena G., Bayreuth

„Tolle Tipps, viele Anregungen, die sogar mein Chef annimmt!“
Kerstin E., Bonn


Erfahren Sie selbst, wie Ihnen der „SekretärinnenBriefeManager“ hilft, täglich mindestens 20 Minuten Zeit zu sparen. Das bedeutet: weniger Stress und mehr Zeit für andere wichtige Aufgaben oder einfach etwas mehr Ruhe in Ihrem anstrengenden Alltag.


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Wie Sie angemessen auf Reklamationen reagieren

Wenn ein Kunde sich mit einer Reklamation bei Ihnen meldet, ist oberstes Gebot, schnell zu reagieren. Nichts ist für den Kunden ärgerlicher als eine lange Wartezeit. Zum Telefon sollten Sie nur greifen, wenn Sie sicher sind, mit dem Ärger des Kunden gut fertig zu werden. Wer dazu neigt, sich von Anschuldigungen aus der Ruhe bringen zu lassen, der wählt besser die Schriftform.

Falls die Bearbeitung der Reklamation einige Zeit dauert, schicken Sie dem Kunden einen Zwischenbescheid. Ein Beispiel hierfür finden Sie auf Seite 10. Falls Sie weitere Informationen brauchen: Ein Zwischenbescheid eignet sich auch für Rückfragen.

Zwei Botschaften muss Ihr Zwischenbescheid unbedingt vermitteln:

  • „Ihre Reklamation ist uns wichtig.“ Am besten, erklären Sie die Bearbeitung von Reklamationen zur Chefsache. Dann fühlt sich der Kunde auch ernst genommen.
  • „Wir machen uns sofort daran, den Schaden zu beheben.“ Nennen Sie, wenn möglich, einen konkreten Zeitpunkt oder wenigstens Zeitraum, bis zu dem Sie den Schaden behoben haben werden. Auch damit vermitteln Sie dem Kunden das Gefühl, dass seine Beanstandung nicht wochenlang in der Ecke herumliegt, bevor sich jemand darum kümmert.


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Fall 1: Der Kunde hat Unrecht

Wenn Sie keine Schuld trifft, könnten Sie dem Kunden nach der oben geschilderten Rechtslage eine klare Absage erteilen – zumindest in der Theorie. Dies ist aber nicht unbedingt empfehlenswert. Diplomatie und Taktgefühl sind gefragt, um auch den Kunden zufrieden zustellen, der sich zu Unrecht über ein Produkt beschwert. In diesem Fall ist „Kulanz“ ein wichtiges Stichwort.

Oft bieten sich Preisnachlässe an, auch wenn der Kunde – objektiv gesehen – kein Anrecht auf Kaufpreisminderung hat. Geschickter ist ein Gutschein, der sich auf künftige Einkäufe oder Bestellungen bezieht.

Tipp

Kleine Zugeständnisse wie ein Gutschein, ein Geschenk oder ein Zusatzservice können Wunder bewirken.

Fall 2: Der Kunde hat Recht

Wenn der Kunde mit seiner Reklamation Recht hat, dann sollten Sie nicht nur die Mängel beseitigen, sondern ganz klar und deutlich eine Entschuldigung aussprechen.

Besonders verärgerte Kunden können Sie durchaus mit einer Zusatzgabe oder einem finanziellen Zugeständnis besänftigen.

So bauen Sie Ihr Schreiben auf

Die Briefbausteine im Überblick

A

Betreff: stichwortartige, präzise Angabe, um welche Reklamation es geht

Geben Sie eindeutig an, worauf sich Ihre Antwort bezieht. Am besten ist es, das bemängelte Produkt schon in der Betreffzeile zu nennen (ohne das Wort „Betreff“). Zusätzlich können Sie das Datum des Reklamationsschreibens oder die Rechnungsnummer aufführen.

B

Einstieg: Zusammenfassung der Sachlage

Fassen Sie in einem freundlichen einleitenden Abschnitt zusammen, worum es überhaupt geht. Trennen Sie sorgfältig zwischen den Vorwürfen des Kunden und dem Sachverhalt, wie Sie ihn wahr nehmen. Wenn sich der Absender des Beschwerdeschreibens im Ton vergriffen hat, dann wiederholen Sie seine Vorwürfe nicht wörtlich. Finden Sie eigene Worte zur Beschreibung des Sachverhalts. So distanzieren Sie sich von seinen Unterstellungen und zeigen deutlich, dass Sie einen freundlicheren Umgangston gewohnt sind.

C

Entschuldigung

Sollte der Kunde im Recht sein, so ist eine Entschuldigung angebracht. Falls er zu Unrecht reklamiert, dann ist es nicht klug, wenn Sie Ihre Einwände zu deutlich formulieren. Zeigen Sie in jedem Fall Verständnis, und geben Sie dem Reklamierenden durch die Blume zu verstehen, dass seine Forderungen überzogen sind.

D

Lösungsvorschlag

Bieten Sie dem enttäuschten oder verärgerten Kunden eine Lösung an, die er akzeptieren kann. Falls der Kunde sich zu Recht beschwert, müssen Sie ihm sowieso von Gesetzes wegen die Reparatur, den Umtausch, einen Preisnachlass oder die Erstattung des Kaufbetrags zubilligen.

Reklamiert der Kunde zu Unrecht, dann reagieren Sie am besten mit einer kulanten Regelung. Machen Sie – wenn es Ihnen irgendwie möglich erscheint – einen Lösungsvorschlag, bei dem der Kunde nicht den Eindruck bekommt, Sie nähmen seine Beschwerde nicht ernst.

E

Aufforderung zur Reaktion

Fordern Sie den Empfänger zu einer Reaktion auf. Damit signalisieren Sie ihm, dass Sie die Angelegenheit aus der Welt schaffen möchten. Nennen Sie einen Ansprechpartner für Rückfragen. Geben Sie Ihre Durchwahlnummer an, oder laden Sie den Kunden ein, in Ihre Geschäfts räume zu kommen.

Diese und weitere Tipps für Ihre Reklamationsschreiben finden Sie regelmäßig in Ihrem SekretärinnenBriefeManager“, den Sie jetzt risikolos testen können. Klicken Sie dafür bitte hier.


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Kündigungen: So trennen Sie sich von Mitarbeitern – ohne Ärger, ohne teuren Rechtsstreit

Wenn Sie für Ihren Chef ein Kündigungsschreiben verfassen, dann achten Sie bitte unbedingt darauf, ob die Voraussetzungen für eine Kündigung überhaupt vorliegen. Sie können Ihrem Chef damit eine Menge Ärger und Ihrem Unternehmen unnötige Kosten ersparen!

Betriebe mit mehr als 5 bzw. 10 Mitarbeitern: Hier gilt das Kündigungsschutzgesetz

Beachten Sie, dass in Ihrem Betrieb das Kündigungsschutzgesetz gilt, wenn dort regelmäßig mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigt werden und der Mitarbeiter, dem Sie bzw. Ihr Chef kündigen möchte, länger als 6 Monate bei Ihnen angestellt ist (§ 1 KSchG, § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG).

Bei Einstellungen seit dem 1. Januar 2004 greift der Kündigungsschutz erst, wenn Ihr Unternehmen 10 Mitarbeiter oder mehr hat.

Betriebsbedingte Kündigung: Wenn Sie den Betrieb umstrukturieren

Wenn Ihr Betrieb umstrukturiert wird und dabei Arbeitsplätze wegfallen, spricht man von einer betriebsbedingten Kündigung.

Unter folgenden Voraussetzungen ist eine betriebsbedingte Kündigung gerechtfertigt:

  • Der Arbeitsplatz fällt aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung weg (zum Beispiel Outsourcing, Auflösung einer Abteilung, Aufgabe eines Geschäftszweigs).
  • Sie können dem oder den betreffenden Arbeitnehmer/n keine anderen, freien Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen anbieten.
  • Wenn es mehrere Arbeitnehmer gibt und nur einigen davon gekündigt werden soll, müssen Sie eine Auswahl nach sozialen Kriterien treffen (Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten, ggf. Schwerbehinderung des Arbeitnehmers).

Änderungskündigung: Andere Bedingungen im selben Betrieb

Mit der Änderungskündigung kündigen Sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis, allerdings verknüpft mit einem Angebot an den betreffenden Arbeitnehmer für eine neue Stelle unter geänderten Bedingungen (zum Beispiel Versetzung eines Mitarbeiters in eine andere Abteilung).

Die Frist zur Annahme des Änderungsangebots muss mindestens 3 Wochen betragen, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet.

Beachten Sie: Auch eine Änderungskündigung ist eine Kündigung und damit nur wirksam, wenn alle Voraussetzungen für eine Kündigung vorliegen.


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    Die formalen Anforderungen: So machen Sie alles richtig!

    Folgende Voraussetzungen muss eine Kündigung bei Betrieben mit mehr als 5 (bzw. bei Einstellungen seit 1. Januar 2004 mehr als 10) Mitarbeitern erfüllen:

    Die betriebsbedingte Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein. Das heißt, die oben erläuterten Anforderungen an eine verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Kündigung müssen erfüllt sein (§ 1 Abs.1 KSchG).

    Der Betriebsrat muss angehört werden: Gibt es in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat? Dann müssen Sie ihn vor jeder Kündigung – ordentliche und außerordentliche – anhören (§ 102 Abs. 1 BetrVG), sonst ist die Kündigung unwirksam. Wohlgemerkt – der Betriebsrat muss angehört werden (Mitwirkungsrecht), aber nicht zustimmen (kein Mitbestimmungsrecht). Lehnt der Betriebsrat ab, müssen Sie dem betreffenden Arbeitnehmer dessen Stellungnahme aushändigen.

    Sie müssen schriftlich kündigen: Außerdem müssen Sie als Arbeitgeber oder eine zur Kündigung bevollmächtigte Person die Kündigung eigenhändig unterschreiben. Nur so wird die Kündigung überhaupt wirksam. Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder Computerfax ist nicht gültig (§§ 623, 125, 126 BGB).

    Formulieren Sie die Kündigung eindeutig: Ihr Schreiben muss zweifelsfrei als Kündigung erkennbar sein. Am besten verwenden Sie das Wort „Kündigung“ oder „kündigen“. Es muss auch klar sein, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis endet und ob Sie Ihrem Mitarbeiter ordentlich (unter Einhaltung der Frist) oder außerordentlich (fristlos aus wichtigem Grund) kündigen. Die Kündigung ist – auch wenn der Kündigungsschutz greift – ohne Begründung wirksam. Besser ist es natürlich, Sie geben den Grund an. (Außer im Kleinbetrieb: Da Sie ohne Angabe eines Grund des kündigen dürfen, machen Sie sich angreifbar, wenn Sie einen Grund nennen.)

    Beachten Sie die Kündigungsfrist!

    Die Kündigungsfrist ist im Gesetz (§ 622 BGB), im Tarifvertrag oder im individuellen Arbeitsvertrag festgelegt. Falls für Ihren Betrieb kein Tarifvertrag gilt und in Ihren Arbeitsverträgen nichts anderes festgelegt ist, sieht das Gesetz folgende Kündigungsfristen vor:

    Wie lange war der Arbeitnehmer in Ihrem Betrieb beschäftigt?
    Kündigungsfrist
    während der vereinbarten Probezeit2 Wochen
    weniger als 2 Jahre, sofern nicht mehr in der Probezeit4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende
    2 Jahre1 Monat zum Monatsende
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    Vielleicht geht es Ihnen ja wie fast alle Sekretärinnen, die den Test gemacht haben: Wenn Sie erst einmal die Entlastung, den Dank und die Anerkennung Ihres Chefs gespürt haben, werden auch Sie den heimlichen Helfer auf Ihrem Schreibtisch nicht mehr hergeben wollen.

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    Ich freue mich auf Ihre Antwort.

    Claudia Hovermann
    Ihre

    Claudia Hovermann

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    Claudia Hovermann
    Chefredakteurin
     

    Bitte senden Sie mir das 480 Seiten umfassende Praxishandbuch Der SekretärinnenBriefeManager. Sollte ich nicht hundertprozentig zufrieden sein, brauche ich das Praxishandbuch nur zurückzusenden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: “SekretärinnenBriefeManager”, Theodor-Heuss-Str. 2 – 4, 53177 Bonn. Danach bestehen für mich keinerlei Verpflichtungen. Nach den 14 Tagen kann ich den SekretärinnenBriefeManager zum Startpreis von nur 19,95 EUR (zzgl. Versandkostenanteil 4,95 EUR) erwerben.


    Um die Aktualisierung meines Werkes brauche ich mich nicht zu kümmern. Ich nehme automatisch am Aktualisierungs- und Ergänzungsdienst des Verlags teil. Eine Verpflichtung zur Abnahme der Lieferungen zum Vorzugspreis von 29,99 EUR entsteht hieraus nicht. Eine Kündigung dieser Vereinbarung ist jederzeit zur laufenden Ausgabe möglich (Zurückschicken reicht).

    • 14 Tage Test des Praxishandbuchs Der SekretärinnenBriefeManager
    • 14 Tage Test-Zugang zur E-Mail-Hotline der Redaktion sowie zur Online-Datenbank mit Musterbriefvorlagen und Teilnahme an Korrespondenzkurs
    • Danach Erwerb des Praxishandbuchs zum Vorteilspreis von 19,95 EUR zzgl. Versandkosten
    • Automatischer Aktualisierungsservice: 9 Aktualisierungen pro Jahr für je 29,99 Euro zzgl. Versandkosten
    • Dankeschön-Geschenk fürs Testen: “Der Korrespondenzknigge”
    • Eine Kündigung dieser Vereinbarung ist jederzeit zur laufenden Ausgabe möglich

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